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Waffenrecht | Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder bis 12 Jahre zum Schießen auf Schießstätten

Sie können die Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum Schießen zur Förderung des Leistungssports für Kinder von 10 – 12 Jahren online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Amberg-Sulzbach