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Waffenrecht | Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sie können die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Amberg-Sulzbach