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Wasser- und Bodenschutz - Brunnen im obersten Grundwasserstock: Bohranzeige für die Errichtung

Sie können die Bohranzeige für die Errichtung eines Brunnens im obersten Grundwasserstock gem. § 49 Wasserhaushaltsgesetz online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg