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Auskunft aus dem Altlastenkataster - BayernPortal

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Auskunft aus dem Altlastenkataster

farbiges Logo des Landkreis Regen

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können. Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

Zum Online-Verfahren

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regen

 
 

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