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Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere gem. §7 Bundesartenschutzverordnung

Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, können Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen online anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres können Sie online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neu-Ulm