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Erlaubnis Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Sie können den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Pocking