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Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser zur landwirtschaftlichen Bewässerung

Für den Betrieb der Brunnenanlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. §§ 8, 10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG (beschränkte Erlaubnis) erforderlich. Sie können diese online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landshut