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Sozialwesen - Bestätigung der Schule im Rahmen der Bewilligung von Lernförderung

Sie können die Bestätigung der Schule im Rahmen der Bewilligung von Lernförderung nach § 28 Abs. 5 SGB II, § 34 Abs. 5 SGB XII und § 6b Abs. 2 BKGG („Bildungs- und Teilhabeleistungen“) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Freyung-Grafenau