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Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung

Zur Feststellung, ob bei Ihrem Vorhaben eine handwerksrechtliche Eintragung erforderlich ist, füllen Sie bitte den Auskunftsbogen aus und übermitteln ihn Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder der für Sie zuständigen Handwerkskammer.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für München und Oberbayern