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Lebensmittelhygiene - Meldung nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Lebensmittelunternehmer können die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe und wichtige Änderungen bei den Tätigkeiten sowie Betriebsschließungen online melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm