Logo Bayernportal

Kulturgutschutz Deutschland - Ausfuhrgenehmigung

Sie können eine Ausfuhrgenehmigung für Kulturgüter online beantragen. Nach einer Authentifizierung mit dem Nutzerkonto Bund (NKB) oder dem Unternehmenskonto (ELSTER) können Sie Ihren Antrag vollständig online stellen. Ohne eine solche Authentifizierung können Sie den Antrag zwar online erstellen, müssen ihn jedoch am Ende ausdrucken, unterschreiben und per Post an die zuständige Behörde senden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst