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Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 22 1. BImSchV

Sie können die Zulassung einer Ausnahme nach § 22 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Haßberge