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Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung (Gemeinde Neuenmarkt)

Sie können die (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Neuenmarkt