Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung (Gemeinde Neuenmarkt)
Sie können die (Teil-)Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Neuenmarkt