Antrag auf Ausstellung eines Negativzeugnisses für Hunde gem. Art. 37 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (Gemeinde Neuenmarkt)
Sie können die Ausstellung eines befristeten oder unbefristeten Negativzeugnisses gem. Art. 37 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz für Ihren Hund online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Neuenmarkt