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Antrag zur Durchführung v. Veranstaltungen auf öffentl. Verkehrsgrund (Erlaubnis § 29 Abs. 2 StVO) und/oder Antrag für Verkehrszeichen bzgl. einer Veranstaltung m. Auswirkungen auf Kreis-, Staats- und Bundesstr. (§ 45 StVO)

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen ODER oder Sie planen eine Veranstaltung, welche nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfindet, jedoch bspw. direkt neben eine öffentlichen Straße (Kreis-, Staats-, oder Bundesstraße). Aufgrund dieser Nähe zur Straße benötigen Sie eine Beschilderung zur Verkehrsabsicherung und oder temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund hohen Besucheraufkommens und/oder Halteverbote. Benutzen Sie in beiden Fällen oberes Online-Formular.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Oberallgäu