Logo Bayernportal

Anzeige von unbrauchbar gemachten oder zerstörten erlaubnisbedürftigen Waffen

Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen anzeigen. Sie können dies online erledigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dillingen a.d.Donau