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Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Sie können einen Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gem. Art. 3 Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Weilheim-Schongau