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Schülerfahrkarte für Weiterführende Schule ab einschließlich Jahrgangsstufe 11 und Berufsschule (Teilzeit) beantragen

Sie können eine Schülerfahrkarte für den Besuch eines öffentlichen/staatlich anerkannten Gymnasiums, einer FOS, BOS sowie Berufsfachschule ab einschließlich der Jahrgangsstufe 11 bzw. öffentliche/staatlich anerkannten Berufsschule (Teilzeitunterricht) ab einschließlich der Jahrgangsstufe 10 online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München