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Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften

Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes können Arbeitgeber in Vollmacht für eine ausländische Arbeitskraft hier online ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" bei der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften beantragen, um deren Einreise zu beschleunigen. Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration