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Elternhilfe Corona - Online-Antrag

Sie können den Antrag auf Entschädigung bzw. Erstattung nach § 56 Abs. 1a IfSG online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention