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Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen

KEA steht für "Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen". Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat