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Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zu den Lebenspartnern zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie mögliche Folgebeurkundungen (z.B. Ende der Lebenspartnerschaft, Tod, Kirchenaustritt).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Schwandorf