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Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages (Gemeinde Nußdorf a.Inn)

Sie können die Erklärung zur Veranlagung des von Ihnen zu entrichtenden Fremdenverkehrsbeitrages online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Nußdorf a.Inn