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Verkehr - Anzeige einer Veranstaltung auf einer Verkehrsfläche

Sie können eine Veranstaltung auf einer Verkehrsfläche (nichtöffentlich oder öffentlich) mit Auswirkungen auf angrenzende Kreis-, Staats- und Bundesstraßen gem. § 45 StVO online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dingolfing-Landau