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Bauamt | Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG

Für bauliche Maßnahmen an bzw. in der Nähe von Baudenkmälern (Einzelbaudenkmäler sowie bauliche Anlagen im Geltungsbereich eines Ensembles) ist oftmals eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich. Diese können Sie online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Amberg-Sulzbach