Logo Bayernportal

Ausnahmegenehmigung von den Verboten BayNatSchG oder eine Befreiung nach BNatschG von den Verboten des BNatschG

Sie können einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Art. 16 BayNatSchG oder eine Befreiung nach § 67 BNatschG von den Verboten des § 39 BNatschG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Würzburg