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Bescheid-Widerspruch (Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln)

Sie können über diesen Online-Dienst rechtswirksam einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Kommune einlegen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln