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Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz)

Die Erlaubnis nach § 27 SprengG gilt für das Schießen mit Böllern, das Schießen mit Vorderlader und für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. Sie kann online beantragt oder verlängert werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn