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Reisegewerbekarte beantragen

Wer gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren oder Leistungen anbietet, Bestellungen aufnimmt oder als Schausteller tätig ist, benötigt hierfür in der Regel eine Erlaubnis, die sog. Reisegewerbekarte.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München