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Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und für eine Anlage zum Lagern von Heizöl in Bayern

Sie können Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 40 AwSV und § 78c WHG und Anlagen zum Lagern von Heizöl in Bayern online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Würzburg