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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Versteigern nach § 34 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Mit diesem Online-Verfahren können Sie eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Versteigern nach § 34 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Regensburg