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Trink- und Brauchwasserbrunnen – Antrag Entnahmeerlaubnis

Sie können die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 8 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landshut