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Beantragung der Zustimmung zur Umlage von gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen (Regierung von Schwaben)

Stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste können die Zustimmung zur Umlage von gesondert berechenbaren betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben