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Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis - Bauwasserhaltung

Sie können einen Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG für sonstige Wasserentnahmen (z. B. Bauwasserhaltung, Bewässerung, Brauchwasserversorgung) online beantragen

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürth