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Stundung, Aussetzung oder Erlass online beantragen (Gemeinde)

Sie können die Stundung von Forderungen, die Aussetzung der Vollziehung oder den Erlass von Ansprüchen bei bestimmten Gemeinden online beantragen.
Für Weigendorf wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Für Weigendorf wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Folgende 229 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: