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Gaststätten - Erlaubnis oder Gestattung online beantragen

Sie können eine Gaststättenerlaubnis oder eine gaststättenrechtliche Gestattung für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe online beantragen.
Online-Verfahren für Neuenmarkt

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Weitere Informationen und zuständige Stelle
Folgende 670 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: