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Sprengstofferlaubnis für nicht gewerblichen Bereich online beantragen

Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) online beantragen.
Für Böbrach wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Für Böbrach wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Folgende 23 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: