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Gewerbe - Wiedergestattung online beantragen

Wenn Ihnen die Gewerbeausübung behördlich untersagt worden ist, können Sie die Wiedergestattung online beantragen.
Für Neuhof a.d.Zenn wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Für Neuhof a.d.Zenn wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Folgende 2 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: