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Aquakulturbetrieb; Beantragung einer Genehmigung oder Registrierung

Wenn Sie Fische züchten, halten oder hältner, haben Sie die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder genehmigen zu lassen.

Ansprechpartner - Landratsamt Amberg-Sulzbach

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