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Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Verwaltungsgemeinschaft Furth

Öffnungszeiten

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Am Rathaus 6
84095 Furth

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Am Rathaus 6
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