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Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Ansprechpartner - Stadt Olching

Bauverwaltung, Bauordnung, Straßen- und Wegerecht

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