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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Ansprechpartner - Große Kreisstadt Bad Kissingen

Sachgebiet II-2b Standesamt und Bestattungswesen

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