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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 18:30 Uhr
Kirchberg 1
86742 Fremdingen
Kirchberg 1
86742 Fremdingen