Logo Bayernportal

Asylbewerber; Beantragung einer Kostenerstattung durch Kreisverwaltungsbehörden

Die notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden auf Antrag von der zuständigen Regierung erstattet.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 14.1 - Flüchtlingsunterbringung und Integration

Anzahl: 1