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Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland; Beantragung einer Apostille

Wenn Sie eine Urkunde eines bayerischen Gerichts oder Notars im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.

Landgericht Augsburg

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zugang zu Gerichtsverhandlungen ab 8:00 Uhr

Beglaubigung von Legalisationen und Apostillen nunmehr im Strafjustizzentrum, Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg

Hausanschrift

Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

Postanschrift

86142 Augsburg