Gleichstellungsbericht; Erstellung
Die Bayerische Staatsregierung berichtet dem Bayerischen Landtag alle fünf Jahre über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Description
Die Staatsregierung berichtet dem Landtag im Abstand von fünf Jahren über die Durchführung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG). Diese Vorgabe ist in Art. 22 BayGlG gesetzlich geregelt.
Der 5. Bericht über die Umsetzung des BayGlG wurde am 15. März 2016 dem Bayerischen Landtag vorgestellt. Er bilanziert detailliert die tatsächliche Erreichung der Ziele des BayGIG zum Jahr 2014 sowie die Entwicklung seit den vorangegangenen Berichten.
Der Sechste Bericht wird, um den aktuellen Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst und die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes in den staatlichen Dienststellen und den kommunalen Gebietskörperschaften zu beleuchten, die Untersuchungen des Fünften Berichts fortsetzen. Wichtige Themen sind weiterhin Frauen in Führungspositionen, Elternschaft in Führungspositionen und Teilzeit in Führungspositionen. Termin für die Vorstellung des Berichts im Landtag ist voraussichtlich Ende 2020.
Procedure
Zur Wahrung der Kontinuität zum vorangegangenen Fünften Bericht wurde für den Sechsten Bericht beschlossen, die Datenerhebung sowohl methodisch als auch inhaltlich identisch durchzuführen. Die erforderliche Umfrage bei den Dienststellen, Gleichstellungsbeauftragten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern erfolgt wieder per Online-Fragebogen. Dadurch sind Nachvollziehbarkeit, Überprüfbarkeit und Systematisierung der Umfrageteilnahme gewährleistet.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 118 Verfassung des Freistaates Bayern
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 22 Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG)
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Status: 29.07.2020
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