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Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses

Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.

Wohngeldstelle

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
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und

12:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Albrecht-Berblinger-Straße 6
89231 Neu-Ulm

Postanschrift

Albrecht-Berblinger-Straße 6
89231 Neu-Ulm