Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Description
Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").
Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Bestattungsgesetz (BestG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung - BestV)
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Legal bases, Bavaria-wide:
Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes (BestBek)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
- Legal bases, Bavaria-wide: Satzungen und Verordnungen der Gemeinde
Related issues
- Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
- Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Erhebung
- Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
- Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
- Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
- Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
Status: 24.08.2020
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