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Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
und
12:30 Uhr - 16:30 Uhrund
12:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fährbrücker Straße 5
97262 Hausen b.Würzburg
Fährbrücker Straße 5
97262 Hausen b.Würzburg